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Outdoor-Camping

Wildes Campen in unberührter Natur

Wildes Campen in unberührter Natur

In Schweden gibt es eine einfache Grundregel: Nicht stören, nichts zerstören. Das Allemansrätt, das schwedische Recht zum Gemeingebrauch der Natur, ist vor allem für Wanderer oder Camper wichtig. In Schwedens freier Natur darf man wandern, fahrradfahren, reiten und Ski fahren, allerdings dürfen Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Natürlich darf man nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück (der engere Bereich um Wohn- oder Ferienhäuser) queren oder sich darauf aufhalten. Dies gilt als Hausfriedensbruch.

Es ist außerdem erlaubt, in der Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten (zwei bis drei Zelte). Allerdings darf sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befinden. Will man in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, muss man ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Wenn man mit dem Wohnwagen unterwegs ist, sollte man am besten den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze nutzen, so vermeidet man Konflikte mit Grundeigentümern.
Für Nationalparks und Naturschutzgebiete gelten besondere Bestimmungen, die das Jedermannsrecht einschränken können.

Natürlich darf man nur ein Lagerfeuer entzünden, wenn kein Risiko für Flächen- oder Waldbrände besteht und dass man keine Abfälle zurück lassen soll, versteht sich für jeden Naturfreund wohl von selbst.

Alle Informationen zum schwedischen Jedermannsrecht gibt es bei freiluft-blog.de